Erstantrag Arbeitslosengeld-II


Leistungsbeschreibung


Erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in einer sog. Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen

  • nicht oder nicht vollständig aus eigener Erwerbstätigkeit oder eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und
  • die die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen (insbesondere Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern) erhalten,

können gegebenenfalls Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören insbesondere unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, Eltern, Ehe- und Lebenspartner sowie Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Die Leistungen stellen den Lebensunterhalt einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sicher. Darüber hinaus können umfassende Leistungen zur beruflichen (Wieder-)Eingliederung erbracht werden, denn vorrangiges Ziel ist es, die Hilfebedürftigkeit sobald wie möglich zu beenden, damit die Betroffenen ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien wieder aus eigener Kraft bestreiten können.

Kontakt

  • Fachbereich III

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter-/in Frau Berlage
  • Fachbereichsleitung Herr Kötting